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Verworrene Finanzierung

Finanzierungsdetails sollten, soweit möglich, während der jeweiligen Darlehenslaufzeit regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Sonst droht Ungemach.

Die Finanzierungssituation von Arnold D., einem Unternehmer aus der Nähe von Berlin, kann durchaus als unübersichtlich bezeichnet werden. Insgesamt bestehen vier Bankdarlehen, die vor mehr als zehn Jahren zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Verbindung mit vier Kapital bildenden Lebensversicherungen abgeschlossen wurden. Darüber hinaus - wie bei solchen Kombinationen üblich - verzichtete D. bei den Darlehen auf regelmäßige Tilgungsraten.

Die dafür vorgesehenen Geldbeträge wurden stattdessen für die erforderlichen Versicherungsbeiträge verwendet. Ziel dieser Finanzierungskonstruktion war ursprünglich die Rückzahlung der Darlehensbeträge zum jeweiligen Versicherungsablauf in einer Summe und die damit verbundene Erwartung, mit den Versicherungsüberschüssen einen entsprechenden steuerfreien Zusatzgewinn zu erzielen.

Finanzierungskonzept mit Problemen

Während der ersten Jahre ging die Rechnung von D. auf. Die jährlichen Mitteilungen des Versicherers wiesen eine kontinuierliche, positive Wertentwicklung auf, so dass davon ausgegangen werden konnte, die Zielvorgabe auch tatsächlich zu erreichen. Zum damaligen Zeitpunkt wurden jährliche Überschüsse erzielt, die D. bei einem weiteren positiven Verlauf durchaus attraktive Zusatzgewinne ermöglicht hätten.

Erste Probleme traten auf, nachdem es vor einigen Jahren zu teilweise erheblichen Aktienkursverlusten kam, denen sich das Versicherungsunternehmen offenbar auch nicht entziehen konnte. D. sah sich nach Rücksprache mit seinem Steuerberater und sorgfältiger Überlegungen seinerzeit veranlasst, die bestehenden Darlehen zusätzlich mit einer jährlichen Tilgungsrate von 1,5 Prozent der jeweiligen Kreditbeträge außerplanmäßig zurückzuzahlen.

Da das Unternehmen von D. diese Zahlungen mehr oder weniger problemlos verkraften konnte, vergingen weitere vier Jahre, bis erneut Überlegungen angestellt werden mussten. Hintergrund dieser neuen Überlegungen waren während dieser vier Jahre erneut unbefriedigende Überschussbeteiligungen, die sich trotz des mittlerweile wieder stabilen Börsenumfeldes auch nicht annähernd in der Nähe der ursprünglichen Ertragsentwicklung bewegten.

Nach Rückfrage bei seinem Versicherer wurde D. mitgeteilt, dass "das nach wie vor niedrige Zinsniveau höhere Erträge derzeit eher unwahrscheinlich erscheinen lässt". Auch die Frage nach den zukünftigen Perspektiven wurde eher unbefriedigend beantwortet. Immerhin wird "in den kommenden Jahren mit wieder steigenden Überschüssen gerechnet".

Für D. waren diese unverbindlichen Äußerungen Anlass genug, nun endgültig zu reagieren und das gesamte Finanzierungskonzept gemeinsam mit seinem Steuerberater zu überprüfen und für eine langfristige Lösung zu sorgen. Dies war auch dringend erforderlich, da D. in etwa fünf Jahren seinen Betrieb an seinen Sohn übergeben will. Das soll dann nahezu schuldenfrei erfolgen.

Deutliches Umsteuern notwendig

Nach inzwischen erfolgter Prüfung stellt sich heraus, dass dieses Ziel recht ambitioniert ist und ein relativ deutliches Umsteuern erfordert. Hinzu kommt, dass D. dazu auf die Hilfe seiner Hausbank angewiesen ist. Da diese die damalige Gesamtfinanzierung aus Darlehen und Lebensversicherungen aber entscheidend mitgetragen hat, der Lebensversicherer gehört zur Finanzgruppe dieser Bank, besteht aus seiner Sicht hier zweifellos eine gewisse Mitverantwortung des Kreditinstitutes.

D. geht vor diesem Hintergrund also davon aus, dass ihn seine Hausbank unterstützen wird. Hinzu kommt, dass die Bank seit vielen Jahren eine absolute Hausbankfunktion besitzt, die noch auf den Vater von D. zurückgeht. Nahezu sämtliche Umsätze wurden und werden über das dort bestehende Geschäftskonto verbucht. Mehr noch: da D. das Kreditinstitut auch in seine mittelfristigen Übergabepläne an seinen Sohn eingebunden hat, steht einer finanziellen Begleitung des gleichen Kreditgebers in der dann dritten Generation grundsätzlich nichts entgegen.

Das mittlerweile vorliegende, neue Finanzierungskonzept soll der Bank nun kurzfristig vorgestellt werden. Es sieht als wesentlichen Punkt eine Umfinanzierung der bestehenden Darlehen vor. Da sich diese mit einer Ausnahme kurz vor Beendigung des jeweiligen Zinsbindungszeitraums befinden, ist mit Zusatzkosten wie einer Vorfälligkeitsentschädigung als Zinsausgleich also nicht zu rechnen.

Bei marktgerechten Zinsen soll die Hausbank auch die weitere Anschlussfinanzierung übernehmen. Möglicherweise erfolgt auch eine Umschuldung durch die KfW-Mittelstandsbank oder durch einen anderen öffentlichen Kreditgeber. Im Ergebnis werden in jedem Fall erhebliche Zinsreduzierungen stehen. Die auf diesem Weg eingesparten Beträge werden dann als Sondertilgungen verwendet. Darüber hinaus wurde der Steuerberater von D. beauftragt, die Lebensversicherungen gegebenenfalls beitragsfrei zu stellen und diese Einsparungen zukünftig ebenfalls als Tilgungsraten zu nutzen.

Ob sich diese Option tatsächlich rechnet, hängt von den Informationen des Versicherers zu den Vor- und Nachteilen einer Beitragsfreistellung oder anderer Alternativen ab.

Zu guter Letzt erhält D., als wichtigstem Teil des Gesamtkonzeptes, von seinem Vater eine finanzielle Zuwendung als vorweggenommene Erbfolge. Damit wird der größte Teil der Restverbindlichkeiten zurückgezahlt.

aus "Creditreform – das Unternehmermagazin aus der Verlagsgruppe Handelsblatt", Autor: Michael Vetter

 

 

 



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