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Überraschende Kreditkündigung
Überraschende Kreditkündigung
Creditreform Unternehmermagazin
Creditreform Magazin, 07.01.2011
Die Kündigung eines Kreditvertrages seitens der Bank gilt als buchstäblich letzte Maßnahme.
Auszuschließen ist sie aber leider nicht, wie unser Beispielfall zeigt.
Völlig überraschend erhielt Paul G. ein Schreiben seiner Hausbank. Als wichtiger Grund für die Kündigung seines Geschäftskredites auf dem Firmenkonto führte das Kreditinstitut die angeblich „wesentliche Verschlechterung“ seiner Vermögenslage an. Weitere Details wie eine konkrete Begründung der erwähnten Verschlechterung der Vermögenslage enthielt das Schreiben nicht. Als Kündigungszeitraum wurden dem Unternehmer zehn Wochen ab Zugangszeitpunkt des Schreibens zugestanden. Interessant ist der letzte Absatz des
Schreibens, in dem die Bank ihrem Kunden „die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung der Angelegenheit“ anbietet.
Dieses Angebot wird G. annehmen. Nach Rücksprache mit seinem Steuerberater hat er sich aber zunächst entschlossen, die Bank vorab um Aufklärung zu bitten, worauf sich ihre negative Einschätzung stützt. Diese Begründung ist für den Kreditkunden vor allem deshalb wichtig, weil es bisher nicht ein einziges Mal zu einer entsprechenden Information seines Kundenberaters kam – bei keinem der regelmäßig stattfindenden Gespräche zwischen der Bank und Kunden. Die Vermögenslage von G., davon ging dieser bisher jedenfalls
aus, war für seine Hausbank also offensichtlich befriedigend genug, um die in der Vergangenheit zur Verfügung gestellten Kredite zu rechtfertigen.
Erst nach einem ausführlichen Gespräch mit seinem Steuerberater begann die Angelegenheit für G. an Konturen zu gewinnen. Dieser hatte nämlich erst kürzlich, nach einem Anruf der Bank, die aktuellen betriebswirtschaftlichen Zahlen sowie einen von der Bank ebenfalls erbetenen Dreijahresvergleich der wirtschaftlichen Entwicklung des Betriebes angefertigt und dem Kundenberater des Kreditinstitutes zur Verfügung gestellt. Kurz darauf erhielt G. das erwähnte Kündigungsschreiben.
Nicht auf dem Laufenden
Zum besseren Verständnis: G. hat seine Bank bereits vor Jahren ermächtigt, sich bei steuerlichen und bilanziellen Sachverhalten unmittelbar an den Steuerberater zu wenden, da nur dieser ohnehin in der Lage ist, entsprechende Fragen kompetent zu beantworten. G. wollte in diese Kommunikation also gar nicht erst eingebunden werden. Daher war ihm auch nicht bekannt, dass die Bank diese Informationen erhalten hat.
Nach genauer Prüfung der Unterlagen kann G. jetzt zumindest nachvollziehen, dass ein gewisser Klärungsbedarf seitens seines Kreditgebers besteht. Vor allem das Eigenkapital des Betriebes hat sich seit nunmehr drei Jahren zwar nicht erheblich, aber doch kontinuierlich zurückentwickelt. Offenbar sieht die Bank hier einen bedrohlichen Trend, was weder G. noch sein Steuerberater allerdings nicht so sehen. Im Gegenteil: Bereits vor Jahren wurde der Bank mitgeteilt, dass das niedrige Eigenkapital vor allem etwas
mit steuerlichen Gründen zu tun hat. Diese Erklärung wurde von der Bank, zumindest bisher, akzeptiert. Darüber hinaus ist die Bank noch nicht über die aktuelle betriebswirtschaftliche Situation von G. informiert: Mittlerweile besitzt er Außenstände in Höhe von rund 40.000 Euro, bei denen es sich ausnahmslos um Zahlungsverpflichtungen langjähriger und zuverlässiger Kunden handelt. Diese Aufstellung war also nicht Bestandteil der erwähnten Zahlenvergleiche. Sie wurden allerdings, auf diesen Hinweis legt der Steuerberater
Wert, mit keinem Wort von der Bank angefordert. Hinzu kommt, dass das nächste, routinemäßig anstehende Gespräch mit dem Kreditinstitut erst in einigen Monaten ansteht, so dass auch vor diesem Hintergrund kein aktueller Handlungsbedarf seitens des Steuerberaters bestand.
Mangelnde Kommunikation
Was in jedem Fall sowohl bei G. als auch bei seinem Steuerberater Unverständnis hervorruft, ist das kompromisslose Vorgehen der Hausbank: War es bisher üblich, Konfliktpotenziale auf dem sprichwörtlich „kleinen Dienstweg“ zwischen Bank und Kunde oder Steuerberater zu regeln, lässt das Kündigungsschreiben entgegen des bisherigen Umgangs miteinander nichts Gutes erahnen. Sämtliche dargestellten Punkte werden das bevorstehende Gespräch mit der Bank daher bestimmen.
Als „Sofortmaßnahme“ hat G. nun erst einmal mit Hilfe seiner Zweitbank und mit eigenen Mitteln den Überziehungskredit zurückgeführt. Damit folgt er zunächst der Forderung seines Kreditgebers. Die ebenfalls bei der Bank bestehenden Darlehen, dies wurde ihm von der Bank bereits vorab telefonisch mitgeteilt, haben mit der Kündigung übrigens nichts zu tun. Weitere Details sollten dann im persönlichen Gespräch diskutiert werden. An diesem Gespräch wird bankseitig übrigens der Vorgesetzte des Ansprechpartners von
G. teilnehmen. Dies verdeutlicht, dass auch die Bank das Gespräch offensichtlich sehr ernst nimmt.
Checkliste:
So bleibt die Hausbank gewogen
Kreditkündigungen werden von Banken meist nur als letztes Mittel ausgesprochen. In aller Regel gehen einer Kündigung entsprechend umfangreiche Gespräche zwischen Bank und Kunde voraus, um eine derartige Maßnahme möglichst zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund sollten Unternehmer nicht nur schriftliche, sondern auch mündliche Hinweise ihres Kundenberaters ernst nehmen und diese auch protokollieren.
Derartige Hinweise können beispielsweise die zukünftige Einhaltung der Kreditlinie auf dem Geschäftskonto ebenso betreffen wie das rechtzeitige Einreichen genau bezeichneter wirtschaftlicher Unterlagen.
Darüber hinaus sollten die Kommunikationswege zwischen Bank, Steuerberater und Unternehmer geprüft werden: Es ist meist sinnvoll, wenn der Unternehmer von seinem Steuerberater davon in Kenntnis gesetzt wird, wenn es um die Weitergabe von Informationen über die wirtschaftliche Lage des Betriebes an die Bank geht.
Die regelmäßigen Bankgespräche sollten seitens des Unternehmers nicht als notwendiges Übel, sondern als wichtiger Teil der Unternehmenssteuerung gesehen werden. Kommt es hier zu relevanten Verabredungen, ist eine schriftliche Bestätigung des Bankinstitutes in der Regel üblich und sinnvoll. Missverständliche Sachverhalte können dann meist noch rechtzeitig geklärt werden. Das ist oft nicht mehr möglich, wenn beide Vertragspartner mündliche Verabredungen unterschiedlich interpretieren.
aus "Creditreform – das Unternehmermagazin aus der Verlagsgruppe
Handelsblatt",
Autor: Michael Vetter
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