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Startseite Info-Center Fachartikel & Checklisten International Business Andere Länder – andere Sitten: Forderungsdurchsetzung und Vollstreckung in den mittel- und osteuropäischen Beitrittsländern

Andere Länder – andere Sitten: Forderungsdurchsetzung und Vollstreckung in den mittel- und osteuropäischen Beitrittsländern

Mit der fortschreitenden EU-Erweiterung werden Engagements im Ausland für immer mehr Unternehmen interessant. Dies kann neben zahlreichen Chancen jedoch auch Risiken mit sich bringen. Vor allem in Bezug auf die Zahlungsmoral und die Regelungen der jeweiligen Rechtssysteme zur Forderungsdurchsetzung gibt es auch in geographisch nahen Gebieten teilweise erhebliche Unterschiede zum gewohnten heimischen Recht.

So kann beispielsweise die Verjährungsfrist in Polen bei nur zwei Jahren liegen, während offene Forderungen in Lettland, Litauen und Rumänien erst nach zehn Jahren verjähren. In Ungarn muss der Schuldner mindestens einmal jährlich nachweislich (d.h. per Einschreiben, persönlicher Übergabe o.ä.) gemahnt werden, damit sich die dort gültige fünfjährige gesetzliche Verjährungsfrist um weitere fünf Jahre verlängert, anderenfalls verjährt die Forderung nach fünf Jahren.

Ein weiteres Problem ist die schnelle Durchsetzung überfälliger Forderungen. Verkürzte Gerichtsverfahren, wie das gerichtliche Mahnverfahren in Deutschland, sind nicht in allen Ländern möglich (z.B. in Slowenien und Ungarn). Noch langwieriger können „normale“ Verfahren sein. Besonders das bulgarische Gerichtsverfahren gilt aufgrund der gesetzlichen Vorschriften als schwerfällig. Es kann ausgesetzt werden, wenn eine Partei aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Vorladung oder plötzlicher Erkrankung nicht erscheint. Jede Aussetzung verlängert den Prozess um etwa vier Monate. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt daher zwei bis drei Jahre. In Slowenien sind gerichtliche Verfahren äußerst langwierig. Hier kann es bis zu vier Jahre dauern, bis ein rechtskräftiger Titel zur Pfändung vorliegt. Oftmals gibt es dann beim Schuldner kein verwertbares Vermögen mehr.

Zuverlässige Partner für das Auslandsgeschäft

Bei Auslandsgeschäften ist es daher von Bedeutung, im Falle von Forderungsausfällen zu wissen, an wen man sich wenden kann. Grundsätzlich bieten beispielsweise die Auslandshandelskammern (AHK) Informationen und Hilfestellungen bei Geschäften im jeweiligen Land an. Zur Durchsetzung offener Forderungen empfiehlt es sich, zusätzlich ein privates Inkasso-Unternehmen zu beauftragen. Die Betreuung kann dabei sowohl das außergerichtliche als auch das gerichtliche Mahnverfahren umfassen. Das außergerichtliche Verfahren konzentriert sich auf das jeweils landesübliche Mahnverfahren. Die Vorteile der Forderungsdurchsetzung durch ein ortsansässiges Inkasso-Unternehmen sind dabei vielfältig. Entscheidend ist vor allem, dass der jeweilige Partner sich im betreffenden Land auskennt und mit den gegebenen Strukturen umzugehen weiß. Meist sind die dabei anfallenden Kosten gering, da zunächst versucht wird, die Forderung außergerichtlich durchzusetzen. Zudem können Gläubiger von der Erfahrung des Inkasso-Dienstleisters profitieren. Letzterer sollte im Idealfall international aktiv sein, um eine optimale Betreuung bieten zu können. Bei Creditreform, einem national wie international vertretenen Inkasso-Unternehmen, kann sich der Gläubiger an die zuständige Niederlassung in Deutschland wenden und wird von dort aus betreut. Zusätzlich kann Creditreform durch eine internationale Wirtschaftsauskunft bereits im Vorfeld des Inkasso-Verfahrens überprüfen, ob der säumige Geschäftspartner überhaupt solvent ist und somit eine Chance auf die Realisierung der offenen Forderung besteht.

Vor Vertragsabschluss sollte daher immer ausgelotet werden, wie sich die gesetzlichen Vorschriften im jeweiligen Land gestalten. Falls es tatsächlich zum Forderungsausfall kommt, sind die rechtlichen Möglichkeiten dann bekannt und die Forderungsdurchsetzung kann ohne Zeitverzug beginnen.

Haben Sie Fragen zum Thema? - Creditreform International hat in Zusammenarbeit mit eigenen Landesgesellschaften in 19 Ländern Europas sowie weiteren zahlreichen Partnerauskunfteien und Rechtsanwälten ein weltweites Expertennetzwerk aufgebaut. So können wir Ihnen exklusive Dienstleistungen anbieten, die Ihr Auslandsengagement auf eine sichere Basis stellen.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie direkt bei Ihrem zuständigen Verein Creditreform vor Ort .



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Muster 'Auslandsauskunft'
(PDF, 22 KB)
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